Mittwoch, 31. August 2011
Fördermittel
Jahr für Jahr werden von der EU, vom Bund und von den einzelnen Bundesländern zahlreiche Fördermittel (auch Förderprogramme, Subventionen, öffentliche Fördermittel genannt) zur Verfügung gestellt. Zurzeit haben wir in Deutschland ca. 2.800 verschiedene Förderprogramme.
Schnell kann dabei der Eindruck entstehen, dass die Fördermittel einem hinterher geworfen werden. Dieser Eindruck ist allerdings falsch. Die Fördermittel erfüllen keinen Selbstzweck und sind auch keine Allheilmittel. Die Inanspruchnahme von Fördermittel bringt zusätzliche Belastungen, administrativen Mehraufwand und evtl. einen Zeitverzug beim Projektbeginn.
Aber, die Förderprogramme bilden eine tragende Säule der Finanzierung. Es gab noch nie so viele wirkliche nutzbare und sachgerechte Fördermittel wie heute. Wenn wir von öffentlichen Fördermitteln sprechen, so sind die Förderprogramme in die folgenden Förderbereiche einzugliedern:
1. Gebietsförderung
2. Mittelstandsförderung
3. Sachförderung
4. Projektförderung
5. Personenförderung
Die Förderungen in den oben genannten Förderbereichen werden in verschiedene Förderarten unterschieden:
1. Zuschuss
2. Zinsgünstige Darlehen / Kredite
3. Bürgschaften
4. Beteiligungen
5. Sonstiges
Finanzierungen - Finanzplanung
Die Finanzierung wird auch sehr häufig als Kapitalbeschaffung eines Unternehmens bezeichnet. Dabei umfasst die Finanzierung alle Aktivitäten und Formen der Kapitalbeschaffung. Dies beinhaltet unter anderem auch, die finanzielle Beziehung zu den Kapitalgebern, die finanzielle Ausstattung des Unternehmens und die Finanzierungsprozesse.
Die verschiedenen Finanzierungsarten sind:
· Selbstfinanzierung
· Finanzierung aus Vermögensumschichtungen
· Interne Rückstellungsfinanzierung
· Externe Rückstellungsfinanzierung
· Beteiligungsfinanzierung
· Kredit- und Darlehensfinanzierung
· Sonderformen (wie zum Beispiel: Leasing, Factoring,
Mezzanine-Kapital)
Eines der häufigsten Insolvenzgründe ist neben zu geringem Eigenkapital des Unternehmens, eine falsche Finanzierung.
Deshalb hat die Finanzplanung einen sehr hohen Stellenwert im Unternehmen. Mit der Finanzplanung wird nicht nur die momentane finanzielle Situation eines Unternehmens dargestellt, sondern auch die finanzielle Entwicklung in der Zukunft. Des Weiteren wird überprüft, ob die betrieblichen Ziele planmäßig erreicht werden.
Eines der häufigsten Insolvenzgründe ist neben zu geringem Eigenkapital des Unternehmens, eine falsche Finanzierung.
Deshalb hat die Finanzplanung einen sehr hohen Stellenwert im Unternehmen. Mit der Finanzplanung wird nicht nur die momentane finanzielle Situation eines Unternehmens dargestellt, sondern auch die finanzielle Entwicklung in der Zukunft. Des Weiteren wird überprüft, ob die betrieblichen Ziele planmäßig erreicht werden.
Instrumente der Finanzplanung sind u.a.:
· Finanzbedarfsplan
· Finanzierungsplan
· Liquiditätsplan
· Planbilanz bzw. Plan Einnahmen-/ Überschussrechnung
· Rentabilitätsberechnung
· Gewinn- und Verlustrechnung
· Prognoseberechnung
Freitag, 8. April 2011
KfW-Gründerkredit – StartGeld
Das Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „StartGeld“ in seiner alten Version wurde zum 31. Mrz. 2011 eingestellt.
Seit dem 01. Apr. 2011 gibt es das neue Förderprogram „KfW-Gründerkredit – StartGeld“ von der KfW. Die Neuerungen sind dabei:
Ø Das maximale Finanzierungsvolumen beträgt in Höhe von Euro 100.000,00
Ø Davon können max. in Höhe von Euro 30.000,00 an Betriebsmitteln finanziert werden.
Die Rahmenbedingungen des KfW-Gründerkredit – StartGeld sind:
Ø Bis z 100% des Finanzierungsbedarfs (max. 100.000,00 Euro) kann finanziert werden
Ø Der übersteigende Betrag kann mit Eigenmitteln finanziert werden
Ø Finanzierung von Sachinvestitionen und Betriebsmitteln (max. 30.000,00 Euro)
Ø Eine Beteiligung des Antragsteller durch entsprechende Eigenmittel ist erwünscht
Ø 100%ige Auszahlung
Die Laufzeit des KfW-Gründerkredit – Startgeld beträgt entweder insgesamt fünf Jahren, bei einem tilgungsfreien Jahr, oder einer Laufzeit von max. 10 Jahren, bei insgesamt zwei tilgungsfreien Jahren.
Der Zinssatz (Stand: 01. Apr. 2011) beträgt bei der fünfjährigen Laufzeit in Höhe von 5,40% nom. (5,54% efkt.) und bei der zehnjährigen Laufzeit in Höhe von 5,50% nom. (5,64% efkt.). Die Zinsen werden für die jeweilige Laufzeit entsprechend festgeschrieben.
Das KfW-Gründerkredit- StartGeld sollte vom Antragsteller grundsätzlich banküblich besichert werden. Allerdings stellt die KfW keine Anforderungen an die Besicherung und bietet der Hausbank gegenüber eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80%.
Gefördert werden Existenzgründer(in) die ein Unternehmen und/oder eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland gründen wollen. Kleine Unternehmen, die max. 3 Jahre existieren, können das Förderprogramm ebenfalls beantragen. Die Beantragung wird über die Hausbank (Hausbankprinzip) durchgeführt. Wichtig dabei ist, dass die so genannte Vorhabensbeginnklausel nicht verletzt wird. Dies bedeutet, dass zuerst der Antrag für das Förderprogramm über die Hausbank gestellt werden muss, bevor eine Investition getätigt wird.
Mittwoch, 23. März 2011
Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe
Seit dem 01. Juni 2009 läuft für eine Pilotphase von 3 Jahren (bis 2012) das Innovationsgutscheinprogramm im Freistaat Bayern für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe.
Kleine Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer oder Handwerksunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einen Vorjahrsumsatz von höchstens 10 Mio. Euro (siehe auch EU-Regelung für KMU) können einen so genannten Innovationsgutschein in Höhe von Euro 7.500,00 beantragen. Der Innovationsgutschein soll dazu dienen, dass kleine Unternehmen / Handwerksunternehmen eine Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen anstreben.
Die Förderung deckt dabei max. 50% der Kosten ab, jedoch einen Maximalbetrag in Höhe von Euro 7.500,00 pro Gutschein. Das Unternehmen kann in der o.g. Periode max. 3 Innovationsgutscheine beantragen. Bei dem Innovationsgutschein handelt es sich um einen so genannten Zuschuss, der nicht zurück bezahlt werden muss. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Weitere Informationen sind entweder im Internet unter http://www.innovationsgutschein-bayern.de/, oder direkt bei der beauftragten Stelle:
Bayern Innovativ GmbH
Innovationsgutschein Bayern
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Innovationsgutschein Bayern
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
zu erfahren.
Dienstag, 15. März 2011
Hausbankprinzip
Öffentliche Fördermittel werden auch in der Zukunft einer der Hauptfinanzierungsbausteine in der Wirtschaft sein. So können die öffentlichen Förderprogramme z.B. bei Gründungs- und Innovationsfinanzierungen eingesetzt werden.
Immer wieder wird darüber diskutiert, ob die öffentlichen Fördermittel nicht besser direkt von den Förderinstituten ausgereicht werden können. Mit anderen Worten, das so genannte Hausbankprinzip soll abgeschafft werden.
Bei dem Hausbankprinzip wendet sich der Unternehmer nicht direkt an das Förderinstitut, sondern stellt den Antrag bei seiner Hausbank. Die Hausbank leitet den Antrag nach der Bearbeitung an das entsprechende Förderinstitut weiter.
Auf Grund der schon vorhandenen Verbindung zu der Hausbank liegen weitgehende Informationen über den Antragsteller i.d.R. vor.
Die Hausbank ist dabei nicht nur als Programmvermittler zu sehen, sondern die Bank übernimmt mehrere Funktionen. Zum einen ist die Hausbank der direkte Vertriebsweg der Förderinstitute und zum anderen führt die Bank intensive Beratungstätigkeiten durch. Hierunter fällt auch die umfassende Unternehmensanalyse. Diese Analysen sollen erstens eine Risikoanalyse beinhalten und zweitens Fehler in den Unternehmenskonzepten erkennen und frühzeitig beheben.
Des Weiteren sind die Hausbanken als Filter zu betrachten, die Unternehmen herausfiltern, die nicht die Antragsvoraussetzungen für die Fördermittel erfüllen.
Hinzu kommen noch die Verwaltungsfunktionen, wie z.B. Annahme der Fördermittelanträge und Überwachung der laufenden Kredite.
Das Hausbankprinzip hat sich in der Vergangenheit bewährt, und auch für die Zukunft gibt es keine Alternativen.
Das Hausbankprinzip wird aber nur dann eine erfolgreiche staatliche Förderpolitik gewährleisten können, wenn die Förderung nicht gegen den Markt erfolgt. Dies soll bedeuten, dass den Hausbanken stärke Anreize für die Weiterleitung von Förderkrediten gegeben werden müssen. Stärke Anreize könnten z.B. die Erhöhung der Margen und/oder eine weitergehende Haftungsfreistellung sein. Die Kosten für die Bearbeitung der Förderanträge sollten entsprechend geringer berechnet werden. Das Personal der Hausbank benötigt hierzu eine spezielle Ausbildung.
Im Zusammenhang mit einer entsprechenden Margengestaltung müssen auch die Regelungen nach Basel II und MaRisk berücksichtigt werden.
Einen wesentlichen Beitrag zu der Risikoentlastung tragen die Bürgschaftsbanken und/oder die Kreditgarantiegesellschaften der Bundesländer bei. Diese können, bei fehlenden Sicherheiten des Antragsstellers, eine Ausfallbürgschaft i.H.v. max. 80% der Kreditsumme übernehmen.
Montag, 28. Februar 2011
Subventionen
Der Subventionsbegriff ist nicht einheitlich abgegrenzt.
Unter Subventionen versteht man die direkte oder indirekte finanzielle Zuwendung des Staates zur Stützung wettbewerbspolitisch benachteiligter, aber existenznotwendiger Branchen (wie. z.B. Existenzgründungen, Erweiterungen, Landwirtschaft u.v.m.).
Direkte Subventionen sind staatliche Zuschüsse, meist auch verlorener Zuschuss genannt. Indirekte Subventionen erfolgen z.B. in Form ermäßigter Steuerzahlungen. Bei den Darlehen erhält der Darlehensnehmer Subventionen bei den Zinsen, so dass er zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen kann.
Ein Unternehmen hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Subventionen. Vielmehr entscheidet der Staat entweder im Einzelfall über die Gewährung von direkten Subventionen oder generell auf Grund von Gesetzen oder Verordnungen über steuerliche Vergünstigungen. Dabei ist das öffentliche Interesse am Subventionsziel abzuwägen gegenüber eventuellen negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der marktwirtschaftlichen Ordnung, die auf die gesamtwirtschaftlichen Ziele sowie gegenüber den finanziellen Lasten.
Direkte Subventionen
Unter direkten Subventionen werden Geldzahlungen des Staates verstanden. Diese können i.d.R. als Kredite/Darlehen zu Vorzugszinsen oder als Zuschüsse (verlorene Zuschüsse) geschehen.
Bei Kredite/Darlehen ergibt sich der Subventionswert aus der Zinsdifferenz zu den Marktzinsen, und durch die Verbesserung des Finanzstatuses aus der Kreditzusage des Staates. Aus ordnungspolitischer Sicht sind Kredit-/Darlehenvergaben zu günstigen Bedingungen eine mildere Form des staatlichen Eingriffs als Zuschüsse und sollten daher i.d.R. den Zuschüssen vorgezogen werden.
Zwischenformen zwischen Kredit/Darlehen mit Rückzahlungsverpflichtungen und (verlorenem) Zuschuss sind bedingt rückzahlbare Kredite und Zuschüsse. Für ihren Einsatz gibt es ökonomische Gründe, wie z.B. besonders unsichere Erfolgsaussichten.
Indirekte Subventionen
Die indirekten Subventionen stellen Einnahmeverzichte des Staates dar. Die wichtigste Form ist die Steuervergünstigung in ihrer Ausgestaltung als Steuerstundung oder Steuerverzicht. Hierunter fallen die Abschreibungsvergünstigungen (AfA) und die Investitionszulagen für die neuen Bundesländer einschließlich Berlin, welches 1999 erlassen wurde.
Steuerliche Begünstigungen unterscheiden sich von direkten Subventionen, insbesondere dadurch, dass auf sie für jeden, der den gleichen steuerlichen Tatbestand aufweist, ein Rechtsanspruch besteht.
Antragsweg
Die Subventionsgeber können der Bund, Länder, Gemeinden, EU und das ERP-Sondervermögen sein. Finanzhilfen aus dem Bundes- oder Landeshaushalt werden meist bei den zuständigen Bundes- oder Landesministerien oder bei besonderen Behörden, wie z.B. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Investitionsbank, Förderbank u.a. beantragt. In vielen Fällen wird das so genannte Hausbankprinzip dabei angewendet, d.h. die Antragsstellung erfolgt über ein in Deutschland ansässiges Geldinstitut (Bank, Sparkasse), das auch mit Fördermitteln arbeitet.
ERP-Mittel werden über die Banken bei Hauptleihinstituten, wie z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau –KfW, beantragt.
Steuerliche Subventionen müssen bei den zuständigen Finanzämtern geltend gemacht werden.
Das Nebeneinander von Subventionen verschiedener Herkunft erschwert die Information der Wirtschaft ebenso wie die Koordinierung der Subventionspolitik, ist aber wegen der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten der verschiedenen politischen Ebenen kaum vermeidbar.
Subventionen können entweder von der EU, vom Bund und/oder von den Bundesländern ausgegeben werden.
Willkommen .....
.... in meinem Blog. Hier dreht sich alles um das Thema Subventionen (öffentlichen Förderporgrammen bzw. Fördermitteln).
Ich wünsche viel Spaß ......
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