Das Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) „StartGeld“ in seiner alten Version wurde zum 31. Mrz. 2011 eingestellt.
Seit dem 01. Apr. 2011 gibt es das neue Förderprogram „KfW-Gründerkredit – StartGeld“ von der KfW. Die Neuerungen sind dabei:
Ø Das maximale Finanzierungsvolumen beträgt in Höhe von Euro 100.000,00
Ø Davon können max. in Höhe von Euro 30.000,00 an Betriebsmitteln finanziert werden.
Die Rahmenbedingungen des KfW-Gründerkredit – StartGeld sind:
Ø Bis z 100% des Finanzierungsbedarfs (max. 100.000,00 Euro) kann finanziert werden
Ø Der übersteigende Betrag kann mit Eigenmitteln finanziert werden
Ø Finanzierung von Sachinvestitionen und Betriebsmitteln (max. 30.000,00 Euro)
Ø Eine Beteiligung des Antragsteller durch entsprechende Eigenmittel ist erwünscht
Ø 100%ige Auszahlung
Die Laufzeit des KfW-Gründerkredit – Startgeld beträgt entweder insgesamt fünf Jahren, bei einem tilgungsfreien Jahr, oder einer Laufzeit von max. 10 Jahren, bei insgesamt zwei tilgungsfreien Jahren.
Der Zinssatz (Stand: 01. Apr. 2011) beträgt bei der fünfjährigen Laufzeit in Höhe von 5,40% nom. (5,54% efkt.) und bei der zehnjährigen Laufzeit in Höhe von 5,50% nom. (5,64% efkt.). Die Zinsen werden für die jeweilige Laufzeit entsprechend festgeschrieben.
Das KfW-Gründerkredit- StartGeld sollte vom Antragsteller grundsätzlich banküblich besichert werden. Allerdings stellt die KfW keine Anforderungen an die Besicherung und bietet der Hausbank gegenüber eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80%.
Gefördert werden Existenzgründer(in) die ein Unternehmen und/oder eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland gründen wollen. Kleine Unternehmen, die max. 3 Jahre existieren, können das Förderprogramm ebenfalls beantragen. Die Beantragung wird über die Hausbank (Hausbankprinzip) durchgeführt. Wichtig dabei ist, dass die so genannte Vorhabensbeginnklausel nicht verletzt wird. Dies bedeutet, dass zuerst der Antrag für das Förderprogramm über die Hausbank gestellt werden muss, bevor eine Investition getätigt wird.