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Mittwoch, 23. März 2011

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe

Seit dem 01. Juni 2009 läuft für eine Pilotphase von 3 Jahren (bis 2012) das Innovationsgutscheinprogramm im Freistaat Bayern für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe.
Kleine Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer oder Handwerksunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einen Vorjahrsumsatz von höchstens 10 Mio. Euro (siehe auch EU-Regelung für KMU) können einen so genannten Innovationsgutschein in Höhe von Euro 7.500,00  beantragen. Der Innovationsgutschein soll dazu dienen, dass kleine Unternehmen / Handwerksunternehmen  eine  Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen anstreben.
Die Förderung deckt dabei max. 50% der Kosten ab, jedoch einen Maximalbetrag in Höhe von Euro 7.500,00 pro Gutschein. Das Unternehmen kann in der o.g. Periode  max. 3 Innovationsgutscheine beantragen.  Bei dem Innovationsgutschein handelt es sich um einen so genannten Zuschuss, der nicht zurück bezahlt werden muss. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Weitere Informationen  sind entweder im Internet unter http://www.innovationsgutschein-bayern.de/, oder direkt bei der beauftragten Stelle:
Bayern Innovativ GmbH
Innovationsgutschein Bayern
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
zu erfahren.

Dienstag, 15. März 2011

Hausbankprinzip

Öffentliche Fördermittel werden auch in der Zukunft einer der Hauptfinanzierungsbausteine in der Wirtschaft sein.  So können die öffentlichen Förderprogramme z.B. bei Gründungs- und Innovationsfinanzierungen eingesetzt werden.


Immer wieder wird darüber diskutiert, ob die öffentlichen Fördermittel nicht besser direkt von den Förderinstituten ausgereicht werden können. Mit anderen Worten, das so genannte Hausbankprinzip soll abgeschafft werden.

Bei dem Hausbankprinzip wendet sich der Unternehmer nicht direkt an das Förderinstitut, sondern stellt den Antrag bei seiner Hausbank. Die Hausbank leitet den Antrag nach der Bearbeitung an das entsprechende Förderinstitut weiter.

Auf Grund der schon vorhandenen Verbindung zu der Hausbank liegen weitgehende Informationen über den Antragsteller i.d.R. vor.

Die Hausbank ist dabei nicht nur als Programmvermittler zu sehen, sondern die Bank übernimmt mehrere Funktionen. Zum einen ist die Hausbank der direkte Vertriebsweg der Förderinstitute und zum anderen führt die Bank intensive Beratungstätigkeiten durch. Hierunter fällt auch die umfassende Unternehmensanalyse.  Diese Analysen sollen erstens  eine Risikoanalyse beinhalten und zweitens  Fehler in den Unternehmenskonzepten erkennen und frühzeitig beheben.
Des Weiteren sind die Hausbanken als Filter zu betrachten, die Unternehmen herausfiltern, die nicht die Antragsvoraussetzungen für die Fördermittel erfüllen.

 Hinzu kommen noch die Verwaltungsfunktionen, wie z.B. Annahme der Fördermittelanträge und Überwachung der laufenden Kredite.


Das Hausbankprinzip hat sich in der Vergangenheit bewährt, und auch für die Zukunft gibt es keine Alternativen.

Das Hausbankprinzip wird aber nur dann eine erfolgreiche staatliche Förderpolitik gewährleisten können, wenn die Förderung nicht gegen den Markt erfolgt. Dies soll bedeuten, dass den Hausbanken stärke Anreize für die Weiterleitung von Förderkrediten gegeben werden müssen. Stärke Anreize könnten z.B. die Erhöhung der Margen und/oder eine weitergehende Haftungsfreistellung sein. Die Kosten für die Bearbeitung der Förderanträge sollten entsprechend geringer berechnet werden.  Das Personal der Hausbank benötigt hierzu eine  spezielle Ausbildung.

Im Zusammenhang mit einer entsprechenden Margengestaltung müssen auch die Regelungen nach Basel II und MaRisk berücksichtigt werden. 

Einen wesentlichen Beitrag zu der Risikoentlastung tragen die Bürgschaftsbanken und/oder die Kreditgarantiegesellschaften der Bundesländer bei. Diese können, bei fehlenden Sicherheiten des Antragsstellers, eine Ausfallbürgschaft i.H.v. max. 80% der Kreditsumme übernehmen.