Seit dem 01. Juni 2009 läuft für eine Pilotphase von 3 Jahren (bis 2012) das Innovationsgutscheinprogramm im Freistaat Bayern für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe.
Kleine Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer oder Handwerksunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einen Vorjahrsumsatz von höchstens 10 Mio. Euro (siehe auch EU-Regelung für KMU) können einen so genannten Innovationsgutschein in Höhe von Euro 7.500,00 beantragen. Der Innovationsgutschein soll dazu dienen, dass kleine Unternehmen / Handwerksunternehmen eine Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen anstreben.
Die Förderung deckt dabei max. 50% der Kosten ab, jedoch einen Maximalbetrag in Höhe von Euro 7.500,00 pro Gutschein. Das Unternehmen kann in der o.g. Periode max. 3 Innovationsgutscheine beantragen. Bei dem Innovationsgutschein handelt es sich um einen so genannten Zuschuss, der nicht zurück bezahlt werden muss. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Weitere Informationen sind entweder im Internet unter http://www.innovationsgutschein-bayern.de/, oder direkt bei der beauftragten Stelle:
Bayern Innovativ GmbH
Innovationsgutschein Bayern
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Innovationsgutschein Bayern
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
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